Rhein-Erft-Liga-Forum
Warhammer Fantasy => Regeln => Thema gestartet von: haarrrgh am 04.03.2007, 21:34:33
-
An sich ist der Fall ja klar:
Verfluchte tragen Fluchklingen, die haben lt. Vampirbuch die Sonderregel Todesstoß.
Wenn ich einem Fluchfürst (Heldenauswahl, zählt aber auch als Verfluchter) eine magische Waffe gebe hat er damit eindeutig keinen Todesstoß mehr (steht nicht nur bei den Verfluchten extra nochmal dabei, sondern auch im Regelbuch steht "Magische Waffen unterliegen nicht den Sonderregeln gewöhnlicher Waffen desselben Typs").
Blutdrachenvampire können die Vampirkraft "Todesstoß" bekommen, deren Beschreibung nur aus dem Satz besteht: "Der Vampir besitzt die Sonderregel Todesstoß".
Wenn ich einem Blutdrachen also diese Vampirkraft und dazu eine magische Waffe gebe kann er damit doch trotzdem Todesstöße machen weil ja nicht irgendeine gewöhnliche Waffe des Vampirs diese Sonderregel besitzt sondern der Vampir selber, oder?
-
Auch hier irrst Du Dich: Todesstoß ist keine Fähigkeit der Waffe, sondern des Trägers. Deshalb behält er den Todesstoß auch, wenn er eine magische Waffe erhält, außer es steht extra dabei!
Ludwig Schartzhelm z.B. hat Todesstoß und ein gesegtnetes Schwert. Also ist das in Deinem Beispiel kein Problem.
-
Wobei immer die Frage ist ob man sich an besonderen Orientieren sollte weil diese des öfteren Dinge dürfen welche andere net dürfen, in dem fall würde ich es allerdings auch so sehn das es geht.
MFG
Imion