Autor Thema: Fragen zu ebay  (Gelesen 7593 mal)

haarrrgh

Fragen zu ebay
« am: 25.03.2007, 20:45:39 »
Da ich ja gerade am Ausmisten bin und jede Menge Zeug bei ebay verkaufen will (nicht nur Warhammer) habe ich mal ein paar Fragen an den ebay-Guru Ralf ;D :


1. Gewährleistungstext
Neuerdings gibt es ja diese Gewährleistungspflicht für Privatverkäufer, deshalb sieht man ja unter vielen Auktionen diesen Satz (so oder so ähnlich) daß es sich um einen Privatverkauf handelt und daß die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Ich nehme an Du schreibst das bei Deinen Auktionen auch drunter, wie ist bei Dir die genaue Formulierung?

Ich benutze im Moment "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung und Umtausch ist ausgeschlossen."


2. Angabe ob neu oder gebraucht
Die meisten von meinen Sachen sind gebraucht, aber es sind auch ein paar neue dabei. Bei ebay kann man ja auch auswählen ob der Artikel neu oder gebraucht ist.
Ich habe hier einen Zeitungsartikel zum Thema Gewährleistung bei Privatverkauf liegen. Darin wird zwischen neuen und gebrauchten Artikeln unterschieden, und nur bei den gebrauchten ist überhaupt erwähnt daß man die Gewährleistung ausschließen kann (s. Punkt 1).
Bedeutet das daß ich bei neuen Artikeln auf jeden Fall zu 2 Jahren Garantie verpflichtet bin?


3. Fällt Dir sonst noch was ein was Du immer machst/dazuschreibst, was vielleicht nicht schaden könnte?


Und generell: Hattest Du bei irgendeiner Auktion schonmal Ärger in dieser Richtung? Also entweder mit einem Verkäufer der Dir mangelhafte Ware geliefert hat, oder mit einem Käufer der die bei Dir gekauften Sachen bemängelt hat?

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Re: Fragen zu ebay
« Antwort #1 am: 26.03.2007, 19:10:58 »
Tja, das müsstest Du besser einen Rechtsanwalt fragen. Ich kann dir mal mein gepflegtes Halbwissen als wirschaftslehrer angedeihen lassen:

1. Was die meisten bei Ebay so schreiben, ist totaler Blödsinn. Es gibt kein EU-Gesetz zu dieser Problematik, weil es überhaupt keine EU-Gesetze gibt. Es gibt nur Richtlinien, die dann in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist durch eine Änderung des BGB in Deutschland geschehen. Für den Vertrag bei Ebay gilt nur das BGB.
Darin heißt es ganz klar, dass für neue Waren eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt und für gebrauchte Waren eine Gewährleistung von 1 Jahr und das Privatverkäufer diese Gewährleistung ausschließen können. Deine Formulierung ist da absolut ausreichend. Das mit dem Umtausch ist überflüssig (siehe Punkt 2).

2. Garantie und Gewährleistung ist etwas völlig anderes. Garantien gibt ein Hersteller auf freiwilliger Basis, Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers. Garantien musst du nicht ausschließen. Du kannst gar keine geben. Wer schreibt, die "Garantie ist ausgeschlossen" hat bei mir leider verloren, denn er hat nicht die Gewährleistung ausgeschlossen und haftet deshalb auch bei Schäden!  ;)
Umtausch (also die Rückgabe von einwandfreier Ware bei Nichtgefallen) ist rein freiwillig und muss deshalb auch nicht ausgeschlossen werden.
Das Rückgaberecht von 14 Tagen bei Internetkäufen gilt auch nur für gewerbliche Anbieter. Deshalb wird man bei Ebay ja auch gefragt, ob man ein derartiges Recht anbieten will.
Dass man die Gewährleistung bei Neuwaren nicht ausschließen kann, wäre mir neu. Davon habe ich noch nie gehört.
Der einzige Fall, wo Du wirklich haften kannst ist, wenn der Artikel Mängel hat, die Dir bekannt sind und Du diese nicht angibst.

3. Also, zunächst mal beschreibe ich den Zustand ganz genau (Farbreste, Knicke, abgebrochene Teile etc.) - sogar, wenn die Bemalung Sch... ist, schreibe ich das. Damit schließe ich die Haftung aus und verhindere, dass der Käufer enttäuscht ist.
Dann verwahre ich grundsätzlich alle Belege. Bei neuen Waren habe ich ja 2 Jahre Gewährleistung. Wenn die noch nicht vorbei sind, kann sie auch der Ebay-Käufer geltend machen. Wo ich die Belege habe, schicke ich sie mit.
Ansonsten bin ich immer sehr großzügig. Fehlende Teile schicke ich kostenlos nach (das ist auch eigentlich eine Verpflichtung, da der Verkäufer in diesem Fall haftet, weil der Artikle von der Beschreibung abweicht). Wenn etwas nicht in Ordnung ist, gewähre ich einen Rabatt. Rücksendung akzeptiere ich auch, allerdings nur gegen Erstattung der Versand- und Ebaykosten. Bisher hat davon noch niemand Gebrauch gemacht.
Die mächtigste Waffe bei Ebay ist die Bewertung! Du glaubst gar nicht, was man da weniger bekommt, wenn die Bewertungen schlecht sind. Da verzichte ich lieber mal auf ein wenig Geld und bekomme gute Bewertungen. Deshalb kommuniziere ich auch immer freundlich, teile auch mit, wenn ich die Sachen verschicke und ich lege immer ein Haribo-Tütchen (aus der großen Tüte beim Aldi, wo die kleinen Tüten drin sind) bei. Die kosten nur 5 bis 10 Cent, aber der Käufer hat Spaß.
Ich habe noch nie eine negative Bewertung von einem Käufer erhalten.
Mit Verkäufern hatte ich schon öfter Probleme, meistens aber nicht der Rede Wert. Da ließ sich auch immer eine Lösung finden. 2 Sachen waren heftiger. Einmal waren in einer größeren Lieferung 2 GW-Boxen leer. Neupreis etwa 70 Euro. Ich habe höflich um 30 € Rabatt gebeten und der Verkäufer war ein echtes A...loch. Da habe ich dann den Ebay-Käuferschutz beantragt ... und Ebay hat mir den Auktionspreis (nicht den der fehlenden Teile  ;D) erstattet, abzüglich 25 € Selbstbeteiligung. Das war mein bestes Geschäft bei Ebay! Das andere mal hatten wir uns auf einen Rabatt geeinigt. Den habe ich aber nicht erhalten. wieder Käuferschutzantrag gestellt ... und sofort kam der versprochene Rabatt.
Insgesamt muss ich sagen, Ebay ist ein Spiel. Mal gewinnt man, mal verliert man. Wenn ich etwas für einen Euro anbiete und es wird für einen Euro ersteigert, behandle ich den Käufer genau wie jeden anderen. Dann habe ich halt mal verloren. Und dann gewinne ich mal wieder (wie bei den Vogelmenschen  ::)). Bei Käufen ist es genauso: Ich ersteigere meistens größere Posten. Mal ist da nichts Gescheites bei, mal weit mehr, als ich erwarten durfte. So, wie bei der Echsenmenschen-Armee aus der 5. Edition. Da habe ich auf eine alte "Grundbox mit Figuren gesteigert". Tja, die Plastikbretonen fehlten und dafür gab es einen Slann, ein Stegadon, 3 Terradons, 3 Kroxigore, ein Salamander-Jagdrudel etc.
Also, nicht bei Ebay aufregen. Das ist das Wichtigste.
Was übrigens die Gewährleistung angeht: Bei Ebay werden die Verkäufe 2 Monate gespeichert. Ich weiß nicht, ob Du deine mails länger aufbewahrst, oder Dir bei Ebay-Käufen die Verkäufer mit Adresse notierst. Ansonsten mag es vielleicht sein, dass der Käufer einen Gewährleistungsanspruch hat, aber es nützt ihm nichts, weil er nicht mehr weiß, wer der Verkäufer war.

Ach ja, was willst Du eigentlich an WH-Sachen verkaufen? Vielleicht brauche ich ja noch was.
Erfolgreichster Zwergenspieler der Liga-Geschichte

haarrrgh

Re: Fragen zu ebay
« Antwort #2 am: 26.03.2007, 19:46:15 »
OK, vielen Dank für die Infos.

Es geht mir ja nicht darum einen rechtlich völlig wasserdichten Ratschlag zu bekommen, wenn Du es so und so machst und damit noch nie auf die Nase gefallen bist reicht mir das ;D

Ich bin mir auch nicht sicher daß man die Gewährleistung bei Neuware ausschließen kann. Dieser Zeitungsartikel war nur so formuliert daß man es reininterpretieren könnte.

Schreibst Du das mit der Rücksendung in jede Artikelbeschreibung rein oder bietest Du das nur auf Nachfrage an?


Was ich von Warhammer verkaufe, ist eigentlich so gut wie nur 40K-Zeugs. Das interessiert Dich wahrscheinlich nicht so ;D
Ich habe nur ganz wenige Sachen für Warhammer Fantasy, nämlich ein paar alte Sauruskrieger und Skinks.
Die habe ich hier gar nicht erst reingestellt weil Pascal ja nur die Modelle au der aktuellen Edition sucht.

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Re: Fragen zu ebay
« Antwort #3 am: 26.03.2007, 21:46:58 »


Schreibst Du das mit der Rücksendung in jede Artikelbeschreibung rein oder bietest Du das nur auf Nachfrage an?


Nein, ich schreibe nur rein, dass ich die Gewährleistung ausschließe, aber, dass man mir eine mail schicken soll, wenn etwas nicht stimmt und dass wir uns dann bestimmt einigen würden.
Damit halte ich mir allles offen. Wenn dann wirklich etwas nicht stimmt, kann ich einen Rabatt anbieten (Also z.B. 10%, wenn eine von 10 Minis nicht in Ordnung ist. Oder Ersatzlieferung. In solchen Fällen biete ich dann meist auch eine Rücknahme an. Nehmen wir an, das Gebot für 10 alte Figuren war 10 Euro. Dann verlange ich die Ebay-Gebühren (0,75 Cent) und meine Versandkosten (Warensendung 1,65 und Verpackung 0,25), also 2,65. Dazu muss er mir die Figuren natürlich zurückschicken (1,65). Das sieht gut aus und passiert nie, denn es kostet den Bieter 4,30! Also nimmt er den Euro und ich habe die Figuren für 9,00 statt 10 Euro verkauft und alle sind zufrieden.
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